Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Masterstudium

Auf dieser Seite sind Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Masterstudium zusammengestellt. Fragen, die hier nicht beantwortet werden, können Sie an die Fachstudienberatung richten. Weitere Beratungsangebote und Ansprechpartner finden Sie hier.

Bitte beachten Sie:
Diese Seite soll eine Hilfestellung sein und versteht sich als Ergänzung zu den Prüfungsordnungen und Modulhandbüchern. Die hier wiedergegebenen Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. In Zweifelsfällen ist allein die Prüfungsordnung verbindlich.

Wie lassen sich im Masterstudium die Semesterwochenstunden (SWS) in ECTS-Punkte umrechnen?
  • Im Masterstudium werden in der Regel sowohl Vorlesungen als auch Übungen mit 2 ECTS-Punkten pro SWS gewertet. Praktika werden mit 1 ECTS-Punkt pro SWS gewertet.
  • Eine Ausnahme von dieser Regel bildet das nicht-physikalische Wahlpflichtfach: Hier werden für die 8 ECTS-Punkte im Allgemeinen Veranstaltungen mit mindestens 6 SWS erwartet, wobei mindestens 4 Vorlesungsstunden enthalten sein müssen.
Welche Fächer können als nicht-physikalisches Wahlpflichtfach im Masterstudium gewählt werden?
Eine Liste genehmigter Fächer findet sich auf der Homepage der Fakultät. Teilweise gibt es dazu mehrere mögliche Kombinationen von Veranstaltungen. Davon abweichende Fächer müssen durch den Prüfungsausschuss genehmigt werden.
Kann ich für mein nicht-physikalisches Wahlpflichtfach im Masterstudium mehrere Fächer kombinieren?
  • Die Leistungen im nicht-physikalischen Wahlpflichtfach werden in der Regel durch eine einzige mündliche Prüfung erbracht. Wenn für diese Prüfung mehrere Veranstaltungen kombiniert werden sollen, kann die Prüfung gemeinsam durch mehrere Prüfende abgenommen werden.
  • Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss.
Kann ich mir auch Leistungen aus anderen Studiengängen bzw. Studiengängen an anderen Hochschulen bzw. extern erbrachte Leistungen anerkennen lassen und was muss ich dazu tun?
  • Der Prüfungsausschuss entscheidet darüber, ob Leistungen aus anderen Studiengängen oder an anderen Hochschulen (ggf. teilweise) oder Leistungen, die außerhalb von Hochschulen erbracht wurden, anerkannt werden können.
    Bitte beachten Sie dabei, dass bei Neuimmatrikulation in einen Masterstudiengang Anträge auf Anerkennung innerhalb eines Semesters nach der Immatrikulation zu stellen sind (SPO § 18 Abs. 2).
  • Der Prüfungsausschuss prüft dazu, ob die in den Veranstaltungen erworbenen Kompetenzen den Anforderungen des Studiengangs an der KIT-Fakultät für Physik entsprechen. Gegebenenfalls wird dazu eine detaillierte Übersicht benötigt, z. B. Modulhandbücher, Skripte, Vorlesungsmitschriften oder Praktikumsprotokolle.
  • Das Verfahren läuft typischerweise wie folgt ab:
    • Studierende der Geophysik und Meteorologie kontaktieren bitte zunächst die Fachstudienberatung ihres Studiengangs.
    • Sie stellen beim zuständigen Mitglied des Prüfungsausschusses mit den benötigten Unterlagen einen Antrag auf Anerkennung.
    • Der Prüfungsausschuss stellt nach Prüfung der Unterlagen ein Formular mit einer Liste der anzuerkennenden Studienleistungen aus.
    • Betrifft die Anerkennung nur Veranstaltungen, die vom Prüfungsausschuss der KIT-Fakultät für Physik anerkannt werden, schickt der Prüfungsausschuss das Formular direkt an das Prüfungssekretariat Physik.
    • Falls auch Veranstaltungen einer anderen Fakultät anerkannt werden sollen, gehen Sie mit dem Formular zum Prüfungsausschuss der anderen Fakultät und bringen das Formular zurück zum Prüfungsausschuss der Fakultät für Physik. Von dort wird es ans Prüfungssekretariat Physik weitergeleitet.
Wie werden die Noten einer ausländischen Universität bei der Anerkennung umgerechnet?
Die Umrechnung der Noten von ausländischen Universitäten erfolgt in der Regel nach der modifizierten Bayerischen Formel:

Notenumrechnung KIT

Darin ist P die erreichte Punktzahl, P_min die kleinste Punktzahl, die einer bestandenen Leistung entspricht, und P_max die höchste erreichbare Punktzahl. Die Punktzahl wird linear auf unser Notensystem abgebildet, gegebenenfalls auf Drittelnoten gerundet. In einigen Ländern ist die Notenskala nicht linear. Dem wird mit einer abweichenden Höchstnote in der modifizierten Bayerischen Formel Rechnung getragen. Ausnahmen bilden Frankreich (Höchstnote 16 statt 20), Irland (85 statt 100), Niederlande (9 statt 10) und Portugal (18 statt 20). Damit folgen wir, wie überall am KIT, im Wesentlichen der Empfehlung der Kultusministerkonferenz.
Ich möchte Veranstaltungen während meines Auslandsaufenthalts belegen und mir später am KIT anrechnen lassen. Ist das möglich?
  • Es ist sinnvoll, die gewünschte Liste der Veranstaltungen bereits vor dem Auslandsaufenthalt dem Prüfungsausschuss vorzulegen und Möglichkeiten der Anerkennung vorab zu diskutieren. Eine Anerkennungszusage kann in einem Learning Agreement festgehalten werden.
  • Die Leistungen, von denen Anrechnungen erwünscht werden, sollten zu den am KIT angebotenen Themenfeldern des Studiengangs passen, sodass eine Einordnung in Schwerpunktfach, Ergänzungs- und Nebenfach (major, 2nd major, physics minor) möglich ist. Andere Fächer müssen vom Prüfungsausschuss genehmigt werden.
Was ist ein Learning Agreement?
  • Ein Learning Agreement ist eine Vereinbarung, die die Anerkennung von Studienleistungen bei Auslandsaufenthalten von Studierenden erleichtert.
  • Vor dem Auslandsaufenthalt werden zusammen mit der Studienberatung der eigenen und der fremden Hochschule geeignete Kurse identifiziert und es kann eine Anerkennungszusage durch den Prüfungsausschuss erfolgen.
  • Für das Austauschprogramm Erasmus+ ist ein Learning Agreement notwendig.
Ich benötige eine Leistungsbescheinigung für meinen BAföG-Antrag. Was muss ich tun?
Zunächst benötigen Sie das entsprechende offizielle "Formblatt 5" vom BAföG-Amt oder der Webseite www.bafög.de. Mit diesem sowie einem aktuellen Notenauszug gehen Sie zum Prüfungssekretariat Physik (Physikhochhaus, Raum 9-13, Frau Müller). Dort wird das Formular ausgefüllt und an den Prüfungsausschuss weitergeleitet. Liegt kein übermäßiger Verzug in den eigenen Studienleistungen vor, so bestätigen wir Ihnen auf dem Formular, dass Sie die üblichen Leistungen im Studium erbracht haben. Sie bekommen das Formular im Prüfungssekretariat zurück und können es zusammen mit dem Notenauszug beim BAföG-Amt einreichen.
Was sind Zusatzleistungen?
Zusatzleistungen sind Leistungen aus dem Angebot des KIT, die nicht zur Erfüllung Ihres Studienplans benötigt werden. Es können bis zu 30 ECTS-Punkte als Zusatzleistung erworben werden. Zusatzleistungen betreffen nicht den Umfang oder die Note des angestrebten Abschlusses. Als Zusatzleistungen können alle Prüfungen aus dem Angebot des gesamten KIT gewählt werden. Auf diese Art und Weise können z. B. auch Module oder Teilleistungen aus anderen Fachrichtungen oder Studiengängen belegt werden. Zusatzleistungen, die nicht online in Ihrem Studienplan auswählbar sind, können Sie vom Prüfungssekretariat Physik im Studienplan hinzufügen lassen. Damit ist auch eine Online-Anmeldung möglich, sofern diese eingerichtet ist.
Werden Zusatzleistungen in meinem Zeugnis aufgeführt?
  • Es ist möglich, Zusatzleistungen ins Zeugnis aufzunehmen. Zusatzleistungen können nur am KIT erbrachte Leistungen sein. Bitte beachten Sie, dass im Zeugnis nur Modultitel dargestellt werden, keine Teilleistungen. Falls kein eigenes Modul für eine Zusatzleistung vorliegt, wird gegebenenfalls der Modultitel „Weitere Leistungen“ zur Darstellung verwendet.
    Sobald alle in Ihrem Studiengang erforderlichen Leistungen erbracht und erfasst sind, werden Sie per Mail von SLE (Dienstleistungseinheit Studium und Lehre) aufgefordert, sich innerhalb von zwei Wochen beim Team „Abschlusszeugnisse“  zu melden und mitzuteilen, welche Ihrer Zusatzleistungen auf dem Zeugnis ausgewiesen werden sollen.
  • Es werden stets alle Zusatzleistungen im Transcript of Records aufgeführt, unabhängig davon, ob eine Darstellung im Zeugnis erfolgt oder nicht.
  • Melden Sie sich rechtzeitig vor Abschluss Ihres Studiums beim Prüfungssekretariat Physik, falls Ihnen Leistungsnachweise ("Scheine") in Papierform vorliegen, die Sie als Zusatzleistung einbringen möchten.
Ich möchte eine "externe" Masterarbeit an einer anderen Einrichtung schreiben. Ist das möglich? Was muss ich tun?
  • Der Prüfungsausschuss kann auf schriftlichen Antrag Masterarbeiten an fremden Fakultäten, Universitäten, Forschungseinrichtungen oder Firmen (auch im Ausland) genehmigen. Hier finden Sie ein Formular zur Beantragung einer externen Masterarbeit.
  • Als erste Referentin bzw. ersten Referenten benötigen Sie auf jeden Fall eine Professorin oder einen Professor der KIT-Fakultät für Physik, die/der bereit ist, die Arbeit offiziell zu betreuen. Er/sie muss sich dabei an die Beschränkungen der KIT-Fakultät halten, was die Zahl der externen Masterarbeiten betrifft.
  • In der Regel ist der/die Betreuer/in an der fremden Einrichtung eine Professor/in oder habilitiert. In diesem Fall soll er/sie auch Korreferent/in sein. Anderenfalls muss auch der/die Korreferent/in ein/e Professor/in oder ein/e habilitierte/r Wissenschaftler/in aus der KIT-Fakultät für Physik sein.
  • Mit dem Antrag an den Prüfungsausschuss muss ein mindestens einseitiger Arbeitsplan vorgelegt werden, der von dem/der externen Betreuer/in und der ersten Referentin bzw. dem ersten Referenten aus der KIT-Fakultät für Physik befürwortet wird.
  • Bitte beachten Sie auch dieses Merkblatt des KIT zu externen Abschlussarbeiten.
Welche Möglichkeiten gibt es, während des Studiums ein Berufspraktikum zu absolvieren?
  • Im Masterstudiengang Physik ist ein Berufspraktikum kein verpflichtender Bestandteil des Studiums und auch nicht als Wahl- oder Zusatzleistung vorgesehen.
  • Studierende, die bereits während des Masterstudiums Einblicke in Tätigkeitsfelder außerhalb der Hochschule gewinnen möchten, haben hierzu Möglichkeiten.
    Eine davon ist die Anfertigung der Masterarbeit bei einem Unternehmen oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die geltenden Regelungen für externe Masterarbeiten, insbesondere hinsichtlich Betreuung, Themenstellung und Prüfungsanforderungen (siehe oben).
    Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, freiwillige und selbstorganisierte Praktika in der vorlesungsfreien Zeit zu absolvieren. Diese sind unabhängig vom Studienplan.