Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Bachelorstudium
Auf dieser Seite sind Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Bachelorstudium zusammengestellt. Fragen, die hier nicht beantwortet werden, können Sie an die Fachstudienberatung richten. Weitere Beratungsangebote und Ansprechpartner finden Sie hier.
Bitte beachten Sie:
Diese Seite soll eine Hilfestellung sein und versteht sich als Ergänzung zu Prüfungsordnungen und Modulhandbüchern. Die hier wiedergegebenen Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. In Zweifelsfällen ist allein die Prüfungsordnung verbindlich.
Wie lassen sich im Bachelorstudium die Semesterwochenstunden (SWS) in ECTS-Punkte umrechnen?
Im Bachelorstudium werden Vorlesungen und Praktika in der Regel mit 1 ECTS-Punkt und Übungen mit 2 ECTS-Punkten pro SWS gewertet. Dem liegt ein Arbeitsaufwand von 30 Stunden pro ECTS-Punkt zugrunde.
Kann ich mein Nebenfach im Bachelorstudium wechseln?
Generell ist ein Wechsel des nichtphysikalischen Wahlpflichtfaches (kurz oft "Nebenfach") nur möglich, sofern Sie dort noch keine Prüfung "offiziell" abgelegt haben (siehe hierzu: Wann gilt eine Prüfung als "offiziell" abgelegt?). Mit der ersten abgelegten Prüfung erfolgt die Festlegung auf das nichtphysikalische Wahlpflichtfach, danach ist ein Wechsel nur noch in Ausnahmefällen möglich und muss vom Prüfungsausschuss genehmigt werden. Dies gilt auch für etwaige Vorleistungen im nichtphysikalischen Wahlpflichtfach.
Wann gilt eine Prüfung als "offiziell" abgelegt?
- Der erste Schritt zu einer "offiziellen" Modulprüfung oder Modulteilprüfung ist die Anmeldung der Prüfung während der Anmeldefrist über das Campus-Studierendenportal.
- Sollten Sie sich zu einer Prüfung angemeldet haben, die Sie nicht ablegen wollen, können Sie sich bis zum Ende der Abmeldefrist problemlos wieder abmelden.
- Im nächsten Schritt nehmen Sie an der Prüfung teil, womit diese als "offiziell" abgelegt gilt. Bitte beachten Sie: Jede Prüfung, zu der Sie sich anmelden (und nicht innerhalb der Frist wieder abmelden), an der Sie aber nicht teilnehmen, wird als "nicht bestanden" gewertet!
Kann ich mir auch Leistungen aus anderen Studiengängen bzw. von anderen Hochschulen bzw. extern erbrachte Leistungen anerkennen lassen, und was muss ich dazu tun?
- Der Prüfungsausschuss entscheidet darüber, ob Leistungen aus anderen Studiengängen oder an anderen Hochschulen (ggf. teilweise) oder Leistungen, die außerhalb von Hochschulen erbracht wurden, anerkannt werden können.
Bitte beachten Sie dabei, dass bei Neuimmatrikulation in einen Bachelorstudiengang Anträge auf Anerkennung innerhalb eines Semesters nach der Immatrikulation zu stellen sind. (SPO §19 Abs. 2). - Der Prüfungsausschuss prüft dazu, ob die in den Veranstaltungen erworbenen Kompetenzen den Anforderungen des Studiengangs an der KIT-Fakultät für Physik entsprechen. Gegebenenfalls wird dazu eine detaillierte Übersicht benötigt, z.B. Modulhandbücher, Skripte, Vorlesungsmitschriften oder Praktikumsprotokolle.
- Das Verfahren läuft typischerweise wie folgt ab:
- Studierende der Geophysik und Meteorologie kontaktieren bitte zunächst die Fachstudienberatung des Studiengangs.
- Sie beantragen beim zuständigen Mitglied des Prüfungsausschusses mit den benötigten Unterlagen die Anerkennung.
- Der Prüfungsausschuss stellt nach Prüfung der Unterlagen ein Formular mit einer Liste der anzuerkennenden Studienleistungen aus.
- Betrifft der Antrag nur Veranstaltungen, die vom Prüfungsausschuss der KIT-Fakultät für Physik anerkannt werden, schickt der Prüfungsausschuss das Formular direkt an das Prüfungssekretariat Physik.
- Falls auch Veranstaltungen einer anderen Fakultät anerkannt werden sollen, gehen Sie mit dem Formular zum Prüfungsausschuss der anderen Fakultät und bringen Sie das Formular zurück zum Prüfungsausschuss der Fakultät für Physik. Von dort wird es ans Prüfungssekretariat Physik weitergeleitet.
Wie werden die Noten einer ausländischen Universität bei der Anerkennung umgerechnet?
Die Umrechnung von Noten ausländischer Universitäten erfolgt in der Regel nach der modifizierten Bayerischen Formel:

Ich möchte Veranstaltungen während meines Auslandsaufenthalts belegen und mir später am KIT anrechnen lassen, ist das möglich?
Es ist sinnvoll, die gewünschte Liste der Veranstaltungen bereits vor dem Auslandsaufenthalt dem Prüfungsausschuss vorzulegen und Möglichkeiten der Anerkennung vorab zu diskutieren. Eine Anerkennungszusage kann in einem Learning-Agreement festgehalten werden.
Was ist ein Learning Agreement?
- Ein Learning Agreement ist eine Vereinbarung, die die Anerkennung von Studienleistungen bei Auslandsaufenthalten von Studierenden erleichtert.
- Vor dem Auslandsaufenthalt werden zusammen mit der Studienberatung der eigenen und der fremden Hochschule geeignete Kurse identifiziert und es kann eine Anerkennungszusage durch den Prüfungsausschuss erfolgen.
- Für das Austauschprogramm Erasmus+ ist ein Learning Agreement notwendig.
Ich benötige eine Leistungsbescheinigung für meinen BAföG-Antrag. Was muss ich tun?
Zunächst benötigen Sie das entsprechende offizielle "Formblatt 5" vom BAföG-Amt oder der Webseite www.bafög.de. Mit diesem sowie einem aktuellen Notenauszug gehen Sie zum Prüfungssekretariat Physik (Physikhochhaus, Raum 9-13, Frau Müller). Dort wird das Formular ausgefüllt und an den Prüfungsausschuss weitergeleitet. Liegt kein übermäßiger Verzug in den eigenen Studienleistungen vor, so bestätigen wir Ihnen auf dem Formular, dass Sie die üblichen Leistungen im Studium erbracht haben. Sie bekommen das Formular im Prüfungssekretariat zurück und können es zusammen mit dem Notenauszug beim BAföG-Amt einreichen.
Was sind Zusatzleistungen?
Zusatzleistungen sind Leistungen aus dem Angebot des KIT, die nicht zur Erfüllung Ihres Studienplans benötigt werden. Es können bis zu 30 ECTS-Punkte als Zusatzleistung erworben werden. Zusatzleistungen betreffen nicht den Umfang oder die Note des angestrebten Abschlusses. Als Zusatzleistungen können alle Prüfungen aus dem Angebot des gesamten KIT gewählt werden. Auf diese Art und Weise können z.B. auch Module oder Teilleistungen aus anderen Fachrichtungen oder Studiengängen belegt werden. Zusatzleistungen, die nicht online in Ihrem Studienplan auswählbar sind, können Sie vom Prüfungssekretariat Physik im Studienplan hinzufügen lassen. Damit ist dann auch eine Online-Anmeldung möglich, sofern diese eingerichtet ist.
Für Leistungen aus dem Masterstudium Physik gibt es eine separate Regelung für den "Mastervorzug" (siehe weiter unten).
Für Leistungen aus dem Masterstudium Physik gibt es eine separate Regelung für den "Mastervorzug" (siehe weiter unten).
Werden Zusatzleistungen in meinem Zeugnis aufgeführt?
- Es ist möglich, Zusatzleistungen ins Zeugnis aufzunehmen. Zusatzleistungen können nur am KIT erbrachte Leistungen sein. Bitte beachten Sie, dass im Zeugnis nur Modultitel dargestellt werden, keine Teilleistungen. Falls kein eigenes Modul für eine Zusatzleistung vorliegt, wird gegebenenfalls der Modultitel „Weitere Leistungen“ zur Darstellung verwendet.
Sobald alle in Ihrem Studiengang erforderlichen Leistungen erbracht und erfasst sind, werden Sie per E-Mail von SLE (Dienstleistungseinheit Studium und Lehre) aufgefordert, sich innerhalb von zwei Wochen beim Team „Abschlusszeugnisse“ zu melden und mitzuteilen, welche Ihrer Zusatzleistungen auf dem Zeugnis ausgewiesen werden sollen. - Es werden stets alle Zusatzleistungen im Transcript of Records aufgeführt, unabhängig davon, ob eine Darstellung im Zeugnis erfolgt oder nicht.
- Melden Sie sich rechtzeitig vor Abschluss Ihres Studiums beim Prüfungssekretariat Physik, falls Ihnen Leistungsnachweise ("Scheine") in Papierform vorliegen, die Sie als Zusatzleistung einbringen möchten.
Kann ich Master-Vorlesungen auch schon im Bachelorstudium hören und mir diese anrechnen lassen?
- Zusatzleistungen aus dem Masterstudium ("Mastervorzug") werden automatisch bis zu einem Umfang von insgesamt 30 ECTS-Punkten genehmigt, sobald Sie mehr als 120 ECTS-Punkte im Bachelorstudium erworben haben. Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss.
- Anmeldungen zum Mastervorzug sind derzeit über das Campus-Management-System noch nicht möglich. Wenn Sie die oben genannten Voraussetzungen zum Mastervorzug erfüllen, wenden Sie sich bitte an das Prüfungssekretariat Physik (Physikhochhaus, Raum 9-13, Frau Müller).
- Ein häufiges Beispiel für den Mastervorzug ist das Physikalische Fortgeschrittenen-Praktikum aus dem Masterstudium. In diesem Fall wenden Sie sich bitte mit einem Notenauszug direkt an das Sekretariat der Praktika für Fortgeschrittene (Physikflachbau, Raum F1-24, Frau Huck).
Ich möchte eine externe Bachelorarbeit an einer anderen Einrichtung schreiben, ist das möglich? Was muss ich tun?
- Der Prüfungsausschuss kann auf schriftlichen Antrag Bachelorarbeiten an fremden Universitäten, Forschungseinrichtungen oder Firmen (auch im Ausland) genehmigen. Hier finden Sie ein Formular zur Beantragung einer externen Bachelorarbeit.
- Als interne/n Betreuer/in benötigen Sie eine/n Hochschullehrer/in der KIT-Fakultät für Physik. Weiterhin benötigen Sie eine/n externe/n Betreuer/in an der entsprechenden Einrichtung, diese Person muss mindestens promoviert sein.
- Der Antrag an den Prüfungsausschuss muss von der/dem internen Betreuer/in durch Unterschrift auf dem Formular befürwortet werden.
- Bachelorarbeiten sind Teil Ihrer Ausbildung und dürfen daher nicht vergütet werden.
Welche Möglichkeiten gibt es, während des Studiums ein Berufspraktikum zu absolvieren?
- Im Bachelorstudiengang Physik ist ein Berufspraktikum kein verpflichtender Bestandteil des Studiums und auch nicht als Wahl- oder Zusatzleistung vorgesehen.
- Studierende, die bereits während des Bachelorstudiums Einblicke in Tätigkeitsfelder außerhalb der Hochschule gewinnen möchten, haben hierzu Möglichkeiten:
Eine davon ist die Anfertigung der Bachelorarbeit bei einem Unternehmen oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die geltenden Regelungen für externe Bachelorarbeiten, insbesondere hinsichtlich Betreuung, Themenstellung und Prüfungsanforderungen (siehe oben).
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, freiwillige und selbstorganisierte Praktika in der vorlesungsfreien Zeit zu absolvieren. Diese sind unabhängig vom Studienplan.