Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Masterstudium

Auf dieser Seite werden Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Masterstudium zusammengestellt. Fragen, die hier nicht beantwortet werden oder Hinweise können Sie an die Fachstudienberatung richten. Weitere Beratungsangebote und Ansprechpartner finden Sie hier.

Beachten Sie:
Diese Seite soll eine Hilfestellung sein und versteht sich als Ergänzung zu den Studienplänen. Ihren Studienplan sollten Sie sorgfältig gelesen haben.
Die hier wiedergegebenen Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. In Zweifelsfällen ist allein die Prüfungsordnung verbindlich.

Wie lassen sich im Masterstudium die Semesterwochenstunden (SWS) in ECTS-Punkte umrechnen?
  • Im Masterstudium werden in der Regel sowohl Vorlesungen als auch Übungen mit 2 ECTS-Punkten pro SWS gewertet. Praktika werden mit 1 ECTS-Punkt pro SWS gewertet.
  • Eine Ausnahme von dieser Regel bildet das nichtphysikalische Wahlpflichtfach: hier werden für die 8 ECTS-Punkte im allgemeinen Veranstaltungen mit mindestens 6 SWS erwartet, wobei mindestens 4 Vorlesungsstunden enthalten sein müssen.
Welche Fächer kann ich mir als nichtphysikalisches Wahlpflichtfach im Masterstudium anrechnen lassen?
Eine Liste genehmigter Fächer findet sich auf der Homepage der Fakultät. Teilweise gibt es dazu mehrere mögliche Kombinationen von Veranstaltungen. Davon abweichende Fächer müssen vom Prüfungsausschuss genehmigt werden.
Kann ich für mein nichtphysikalisches Wahlpflichtfach im Masterstudium mehrere Fächer kombinieren?
  • Die Leistungen im nichtphysikalischen Wahlpflichtfach werden in der Regel durch eine einzige mündliche Prüfung erbracht. Wenn für diese Prüfung mehrere Veranstaltungen kombiniert werden sollen, kann sie gemeinsam durch mehrere Prüfer durchgeführt werden.
  • Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss.
Werden Zusatzleistungen in meinem Zeugnis aufgeführt?
  • Alle Zusatzleistungen werden im Transcript of Records aufgeführt und können so nachgewiesen werden. Auf Antrag beim Prüfungsausschuss können Zusatzleistungen in das Zeugnis aufgenommen werden. Bitte beachten Sie, dass Zusatzleistungen vor Ablegen der zugehörigen Prüfung vom Prüfungsausschuss genehmigt werden müssen.
  • Weitere Studienleistungen können Sie sich durch Einreichen der Leistungsnachweise ("Scheine") beim Prüfungsausschuss anerkennen lassen. Diese werden nur auf dem Transcript of Records aufgeführt.
Kann ich mir auch Leistungen aus anderen Studiengängen bzw. Studiengängen an anderen Hochschulen bzw. extern erbrachte Leistungen anerkennen lassen, und was muss ich dazu tun?
  • Der Prüfungsausschuss entscheidet darüber, ob Leistungen aus anderen Studiengängen oder an anderen Hochschulen (ggf. teilweise) oder Leistungen, die außerhalb von Hochschulen erbracht wurden, anerkannt werden können.
    Bitte beachten Sie dabei, dass bei Neuimmatrikulation in einen Masterstudiengang Anträge auf Anerkennung innerhalb eines Semesters nach der Immatrikulation zu stellen sind. (SPO §18 (2)).
  • Der Prüfungsausschuss prüft dazu, ob die in den Veranstaltungen erworbenen Kompetenzen den Anforderungen des Studiengangs an der KIT-Fakultät für Physik entsprechen. Gegebenenfalls wird dazu eine detaillierte Übersicht benötigt, z.B. Modulhandbücher, Skripte, Vorlesungsmitschriften oder Praktikumsprotokolle.
  • Entscheidungen zur Anerkennung von Veranstaltungen anderer KIT-Fakultäten werden vom Prüfungsausschuss der entsprechenden KIT-Fakultät getroffen. Dies gilt insbesondere für die KIT-Fakultät für Mathematik (Ansprechpartner: Dr. Peer Kunstmann).
  • Das Verfahren läuft typischerweise wie folgt ab:
    • Studierende der Geophysik und Meteorologie kontaktieren bitte zunächst den/die Fachstudienberater/in des Fachs.
    • Sie beantragen Anerkennung unter Vorlage der dazu benötigten Unterlagen in der Regel in der Sprechstunde des zuständigen Mitglieds des Prüfungsausschusses.
    • Der Prüfungsausschuss stellt nach Prüfung der Unterlagen ein Formular mit einer Liste der anzuerkennenden Studienleistungen aus.
    • Betrifft die Anerkennung nur Veranstaltungen, die vom Prüfungsausschuss der KIT-Fakultät für Physik anerkannt werden, schickt der Prüfungsausschuss das Formular direkt an das Prüfungssekretariat Physik.
    • Müssen noch Veranstaltungen einer anderer Fakultät anerkannt werden, gehen Sie mit dem Formular zum Prüfungsausschuss der anderen Fakultät und bringen das Formular zurück zum Prüfungsausschuss der Fakultät für Physik. Von dort wird es ans Prüfungssekretariat Physik weitergeleitet.
Ich möchte Veranstaltungen während meines Auslandsaufenthalts belegen und mir später am KIT anrechnen lassen, ist das möglich?
  • Zunächst ist es sinnvoll, die gewünschte Liste der Veranstaltungen bereits vor dem Auslandsaufenthalt dem Prüfungsausschuss vorzulegen und Möglichkeiten der Anerkennung vorab zu diskutieren.
  • Im Ausland können Leistungen im physikalischen Ergänzungsfach und Nebenfach, im nichtphysikalischen Wahlpflichtfach sowie überfachliche Qualifikationen erworben werden. Alle anderen Leistungen, insbesondere für das Schwerpunktfach, müssen am KIT erworben werden.
  • Die Themen des physikalischen Ergänzungs- und Nebenfachs sollte aus je einem der folgenden Gebiete stammen: Kondensierte Materie, Nanophysik, Optik und Photonik, Teilchenphysik, Astroteilchenphysik, Theoretische Teilchenphysik, Theorie der Kondensierten Materie, Meteorologie oder Geophysik. Andere Fächer müssen vom Prüfungsausschuss genehmigt werden.
Wie werden die Noten einer ausländischen Universität bei der Anerkennung umgerechnet?
 
Die Umrechnung der Noten von ausländischen Universitäten erfolgt in der Regel nach der modifizierten Bayerischen Formel:

Notenumrechung KIT

Darin sind P_min und P_max die kleinste Punktzahl, die einer bestandenen Leistung entspricht und die höchste erreichbare Punktzahl.  So wird linear auf unser Notensystem abgebildet, nachdem die errechnete Note auf Drittelnoten gerundet wurde.  Ausnahmen bilden wegen der dort nicht linearen Notenskalen die Noten aus Frankreich und den Niederlanden. Für Leistungen aus Frankreich wird die Höchstpunktzahl auf 16 statt 20 herabgesetzt und für die Niederlande von 10 auf 9.  Damit folgen wir, wie überall am KIT, im Wesentlichen der Empfehlung der Kultusministerkonferenz.
Ich benötige eine Leistungsbescheinigung für meinen BAföG-Antrag, was muss ich tun?
Zunächst benötigen Sie das entsprechende offizielle "Formblatt 5" vom BAföG-Amt oder der Webseite www.bafög.de. Mit diesem sowie einem aktuellen Notenauszug gehen Sie zum Prüfungssekretariat Physik (Physikhochhaus, Raum 9-13, Frau Müller). Dort wird das Formular ausgefüllt und an den Prüfungsausschuss weitergeleitet. Liegt kein übermäßiger Verzug in den eigenen Studienleistungen vor, so bestätigen wir Ihnen auf dem Formular, dass Sie die üblichen Leistungen im Studium erbracht haben. Sie bekommen das Formular im Prüfungssekretariat zurück und können es zusammen mit dem Notenauszug beim BAföG-Amt einreichen.
Ich möchte eine "externe" Masterarbeit an einer anderen Einrichtung schreiben. Ist das möglich? Was muss ich tun?
  • Der Prüfungsausschuss kann auf schriftlichen Antrag Masterarbeiten an fremden Fakultäten, Universitäten, Forschungseinrichtungen oder Firmen (auch im Ausland) genehmigen. Hier finden Sie ein Formular zur Beantragung einer externen Masterarbeit.
  • Als erste Referentin bzw. ersten Referenten benötigen Sie auf jeden Fall eine/n Professor/in der KIT-Fakultät für Physik, die/der bereit ist, die Arbeit offiziell zu betreuen. Er/sie muss sich dabei an die Beschränkungen der KIT-Fakultät halten, was die Zahl der externen Masterarbeiten betrifft.
  • In der Regel ist der/die Betreuer/in an der fremden Einrichtung eine Professor/in oder habilitiert. In diesem Fall soll er/sie auch Korreferent/in sein. Anderenfalls muss auch der/die Korreferent/in ein/e Professor/in oder habilitierte/r Wissenschaftler/in aus der KIT-Fakultät für Physik sein.
  • Mit dem Antrag an den Prüfungsausschuss muss ein mindestens einseitiger Arbeitsplan vorgelegt werden, der von dem/der externen Betreuer/in und der ersten Referentin bzw. dem ersten Referenten aus der KIT-Fakultät für Physik befürwortet wird.
  • Bitte beachten Sie auch dieses Merkblatt des KIT zu externen Abschlussarbeiten.