Informationen zu den Studiengängen Physik B.Ed. und M.Ed.

Studienpläne:

Modulhandbücher:

Prüfungsordnungen B.Ed. und M.Ed. Physik:

Wissenschaftliche Arbeiten (Bachelor-/Masterarbeiten):

Grundsätzlich können Abschlussarbeiten an allen Instituten der Fakultät durchgeführt werden. Für konkrete Fragen bzgl. Anmeldung, Ablauf etc. vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch.

Anerkennung von Leistungen (andere Universitäten, Ausland):

Anerkennung von innerhalb des Hochschulsystems erbrachten Leistungen (z.B. nach Hochschulwechsel) und außerhalb des Hochschulsystems erbrachten Leistungen (z.B. nach Berufsausbildung):

Der Anerkennungsprozess wird gemäß der Studien- und Prüfungsordnung durch den Prüfungsausschuss geleitet, der zu diesem Zweck regelmäßige Sprechzeiten für Studierende anbietet. Die Anerkennung von Leistungen speziell für das Fach Physik erfolgt durch deren Begutachtung durch den Fachvertreter des Prüfungsausschusses (Prof. Dr. Carsten Rockstuhl).

Anerkennung von in einem Auslandssemester erbrachten Leistungen:

Hier ist eine individuelle Bewertung der Leistungen durch den Fachvertreter nötig. Wenn Sie ein Auslandssemester planen, sollten Sie sich vorher vom Fachvertreter beraten lassen, ob Leistungen, die Sie dort erbringen möchten, anerkannt werden können. Sie können eine Vorabprüfung machen lassen, durch welche Sie in schriftlicher Form Anerkennungssicherheit für noch zu erbringende Studienleistungen erhalten können (Learning Agreement).