Leitfaden für Studiengangwechsler
Dieser Leitfaden ist für Studenten gedacht, die
- von einem anderen Studiengang in die Physik wechseln
- von einem anderen Studienort nach Karlsruhe wechseln
- Physik als Parallelstudium studieren möchten
Er soll Ihnen helfen, sich im Karlsruher Studienplan zurechtzufinden, um das Studium ohne Zeitverluste fortzusetzen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an die Fachstudienberatung. Weitere Beratungsangebote und Ansprechpartner finden Sie hier.
Beachten Sie:
Die hier wiedergegebenen Informationen erheben
keinen Anspruch auf Vollständigkeit. In Zweifelsfällen ist allein die
Studien- und Prüfungsordnung
(SPO) verbindlich.
- Was Sie schon haben sollten
- Einstufung
- Das Studium in Karlsruhe
- Anerkennung von Prüfungsleistungen
- Ihr Studienplan
Was Sie schon haben sollten
Wir gehen im folgenden davon aus, dass die Zulassung zum Studium der Physik in
Karlsruhe bereits haben.
Wenn Sie hierzu noch Fragen haben, wenden Sie sich an das
Studiendenservice
bzw. das
International Students Office.
Einstufung
Im Rahmen des Zulassungsverfahrens werden Sie aufgrund Ihrer bisherigen Studienleistungen in ein Fachsemester eingestuft.
- Bei Studierenden, die bereits Physik oder ein verwandtes Fach studiert haben, werden die Fachsemester weitergezählt. Beachten Sie dabei besonders, dass Sie nicht mit Fristen, z.B. der Orientierungsprüfung in Konflikt kommen!
- Studierende aus dem Ausland und Wechsler aus anderen Studiengängen werden
entsprechend ihrer Leistungen eingestuft. Dazu wird man Sie i.d.R. zum
Prüfungsausschuss
schicken, der die Einstufung vornimmt. Unterlagen, die Ihre Leistungen belegen,
sollten Sie rechtzeitig besorgen. Dazu gehören z.B. Zeugnisse, Notenauszüge und
Scheine.
Siehe dazu auch den Punkt Anerkennung von Prüfungsleistungen.
Das Studium in Karlsruhe
Bevor Sie das Physikstudium beginnen, sollten Sie sich die für Ihren
Studiengang gültige Prüfungsordnung und den Studienplan
ansehen. Beides finden sie
hier.
Dort können Sie sich darüber informieren, wie das Studium
abläuft, d.h. welche Veranstaltungen Sie belegen müssen und welche
Fristen zu beachten sind.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten für Studieninteressierte.
Anerkennung von Prüfungsleistungen
Studienleistungen, also Prüfungen und Scheine, die Sie in einem anderen
Studiengang oder an einer anderen Hochschule erworben haben, können Sie
hier anerkennen lassen. Voraussetzung für die Anerkennung ist, dass die
Leistungen in Inhalt und Umfang mit den Anforderungen der
Prüfungsordnung
vergleichbar sind (Bachelor: siehe dort § 19, Master: siehe dort § 18.).
Für die Anerkennung ist der
Prüfungsausschuss
zuständig; in Fragen des Masterstudiums wenden
Sie sich an den Vorsitzenden, bei Fragen zum Bachelorstudium an
den stellvertretenden Vorsitzenden.
Es ist ratsam, die Fragen der Anerkennung frühzeitig zu klären, um zu wissen, welche Veranstaltungen Sie noch in Karlsruhe besuchen müssen. Empfehlenswert ist es daher, den Prüfungsausschuss schon vor Vorlesungsbeginn zu kontaktieren. Bitte beachten Sie, dass bei Neuimmatrikulation Anträge zur Anerkennung innerhalb des ersten Semesters gestellt werden müssen.
Zur Anerkennung von Prüfungen legen Sie die Zeugnisse bzw. Scheine vor. Um
die Vergleichbarkeit zu prüfen, sollte aus Ihren Unterlagen hervorgehen,
was Gegenstand der jeweiligen Leistung ist. Modulhandbücher Ihres bisherigen
Studiengangs künnen z.B. zur Dokumentation der Lehrinhalte dienen.
Zeugnisse sollten Sie in deutscher oder englischer Sprache vorlegen.
Bei Zeugnissen in anderen Sprachen sollten Sie eine beglaubigte Übersetzung beilegen.
- Aus Übungsscheinen sollte hervorgehen, was in der entsprechenden Vorlesung gelehrt wurde und in welchem Umfang (Wochenstunden oder ECTS-Punkte). Wenn das aus dem Schein selbst nicht hervorgeht, können Sie z.B. offizielle Vorlesungsverzeichnisse oder -kataloge vorlegen. Zum Vergleich finden Sie die Modulhandbücher der Karlsruher Studiengänge hier.
- Bei Prüfungen sollte ferner noch die Art der Prüfung (schriftlich, mündlich, Dauer...) belegt sein.
- Bei Praktika sollten Sie Unterlagen vorlegen, aus denen hervorgeht, wie viele und welche Versuche durchgeführt wurden.
Der Studienplan
Wenn Sie all das erledigt haben, können Sie sich nun Ihren Stundenplan
zusammenstellen. Es empfiehlt sich, "unten" anzufangen, also zuerst die
Veranstaltungen aus den unteren Semestern zu belegen, die nicht anerkannt
werden konnten oder die Sie noch nicht absolviert haben. Beachten Sie dabei
wichtige Fristen, wie z.B. die Orientierungsprüfung.
Beachten Sie auch, dass Sie ggf. Vorlesungen nicht mehr besuchen müssen,
deren Inhalt aber relevant für Prüfungen sein kann.
Ferner sollten Sie Anmeldefristen beachten, z.B. für die Praktika oder die Einteilung von Übungsgruppen. Diese finden in der Regel in den ersten Vorlesungswochen statt. Zu diesem Zeitpunkt sollten Sie also wissen, an welchen Übungen, Praktika, Vorlesungen,... Sie teilnehmen müssen oder möchten.
Ansonsten können Sie jede Vorlesung hören, die Sie möchten. Sie können problemlos z.B. im 4. Semester eine Vorlesung besuchen, die im Studienplan für das 6. Semester vorgesehen ist.