ERASMUS Austauschprogramm für Studierende der Fakultät Physik
ERASMUS ist ein EU-Programm mit dem Ziel, den studentischen Austausch innerhalb Europas zu fördern.Gefördert wird ein einsemestriger oder zweisemestriger Studienaufenthalt an einer europäischen Universität mit
- Übernahme der Studiengebühren an der Gastuniversität.
- maximal 10 Monate Mobilitätsbeihilfe. Der Betrag der Mobilitätsbeihilfe ändert sich von Jahr zu Jahr.
- Sprachkurs im Gastland vor Studienbeginn.
- Ein Austausch ist nur möglich mit einer Institution, mit der ein ERASMUS-Vertrag im Fach Physik besteht.
- Das Austauschprogramm bezieht sich immer auf ein akademisches Jahr, d.h. das Wintersemester und das darauf folgende Sommersemester.
Studierende können entweder im Wintersemester, im Sommersemester- oder im Winter- und Sommersemester am Austausch teilnehmen.
- Die Auslandsemester können im Bachelor- und im Masterstudium durchgeführt werden, d.h. das Erasmus Austauschprogramm kann
während des Studiums zweimal genutzt werden.
- Wichtig: Es gibt nur einen Bewerbungstermin zum Ende der Vorlesungszeit im Wintersemester.
Europäische Universitäten mit einem ERASMUS-Vertrag im Fach Physik
Beurlaubung
Karlsruher Studierende können sich für die Dauer des ERASMUS-Aufenthalts von der Universität Karlsruhe beurlauben lassen.Anerkennung von Studienleistungen
Studienleistungen können in Absprache mit dem Vorsitzenden bzw. stellv. Vorsitzenden des Prüfungsausschusses für den MA bzw. BA Studiengang anerkannt werden.Bewerbung
Bewerbungsfristen
Die Bewerbungsfrist für das kommende akademische Jahr (d.h. das Winter- und Sommersemester) erfolgt bis zum Ende der Vorlesungen im Wintersemester.Voraussetzungen
- Die bisher erbrachten Studienleistungen sollten gut sein.
- Grundkenntnisse der Sprache des Gastlandes sollten vorhanden sein.
Bewerbungsvorgang
Bewerben Sie sich beim Fachkoordinator für Physik mit
- einer Bescheinigung der Studien- und Prüfungsleistungen,
- dem Lebenslauf,
- einem Motivationsschreiben,
- dem Bewerbungsformular,
- dem Learning Agreement nachdem der Zulassung.
Die Anerkennung von Studienleistungen ist unabhängig vom Learning Agreement und muss im Vorfeld mit dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses besprochen und bestätigt werden.